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Vertretung von Opfern einer Gewalttat oder Sexuellen Missbrauchs

Sie sind nicht allein! Wir sind für Sie da:

  • Nebenklage

  • Zeugenbeistand

  • Schadensersatzansprüche

  • Schmerzensgeldansprüche

Wir vertreten seit über 20 Jahren Opfer von Gewalttaten. Wir unterstützen sowohl die Opfer bei versuchten Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Vergewaltigungen und sexuellen Mißbrauchs, auch bei Kindern. Den Angehörigen bei vollendeten Tötungsdelikten stehen wir ebenfalls bei.

Für Opfer aus Gewalttaten ist es unerlässlich, bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu haben, dem Akteneinsicht gewährt wird und bei der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen anwesend sein darf.

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