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Willkommen in der Anwaltskanzlei von

 

Rechtsanwältin

Andrea Smerling

Fachanwältin für Familienrecht

 

und

​

Rechtsanwältin 

Christine Rambach.

 

Ihre Rechtsanwältinnen mit Sitz in Melsungen. Tätig im gesamten Bundesgebiet.  

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Wir setzen uns für Sie ein und verhelfen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise

zu Ihrem Recht.

 

Unsere Rechtsgebiete sind:

​

  • Familienrecht

  • Zivilrecht

  • Strafrecht

  • Opfervertretung

  • Erbrecht

  • Mietrecht

  • Arbeitsrecht

  • Sozialrecht

Die Kanzlei wurde 1990 von den Rechtsanwältinnen in Melsungen gegründet. 

Wir vertreten immer wieder Mandanten sowohl regional als auch bundesweit, die uns bereits seit der Gründung unserer Kanzlei mit ihren Anliegen beauftragt haben. Wir sind sowohl für Privatpersonen als auch für Selbstständige tätig.

Wir haben uns spezialisiert,

um die Mandanten umfangreich beraten zu können.  

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Unsere Kanzlei bildet auch Rechtsanwaltsfachangestellte

aus.

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Frau Rechtsanwältin Smerling ist zudem in der Referendarausbildung tätig.

Wir sind für Sie da und stehen Ihnen mit unsere Erfahrung zur Seite. 

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Kanzlei Smerling & Rambach bietet seit langen Jahren kompetenten Rechtsbeistand mit einem erfahrenen Team an qualifizierten Rechtsanwältinnen.

​

Dabei haben wir uns auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und legen größten Wert auf Qualität und Seriosität.

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Durch regelmäßige Fortbildungen können wir aktuelle Veränderungen unverzüglich weitergeben.

Christine Rambach beim Beratungsgespräch

​Warum Sie auf uns zählen können:

​

  • 30 jährige Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten

  • Kompetente Beratung und Vertretung durch spezialisierte Rechtsanwältinnen

  • In dringenden Fällen können Sie kurzfristig einen Termin vereinbaren

  • Bundesweit tätig

vertrauensvoller Händeschlag von Christine Rambach

Meet The Team

Andrea Smerling

Andrea Smerling

Christine Rambach

Christine Rambach

Anwältinen

Gerne werden wir auch für Sie tätig. 

​

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Melsungen und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Sie können das Kontaktformular nutzen oder uns unter +49 (0)5661 3300 anrufen.

​

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Sie können sicher sein, dass wir uns für Ihr Anliegen Zeit nehmen.

Danke! Die Nachricht wurde gesendet.

Mit dem Absenden des Kontaktformular erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass wir Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage im Rahmen unserer Datenschutzerklärung speichern. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Aktuelles und Veröffentlichungen unserer Kanzlei

Familienrecht

01.04.2017

Immer mehr Entscheidungen zum Wechselmodell. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 01.02.2017 den Zugang zum Wechselmodell über eine Umgangsrechtliche Lösung auch gegen den Willen eines Elternteils eröffnet, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Reiserecht

03.12.2018

Gesetzesänderung zu den Fluggastrechten sind beabsichtigt um die Verbraucher besser schützen zu können. Aber auch schon heute können verschuldete Verspätungen der Fluglinien Ansprüche der Fluggäste auslösen. Hier haben wir schon umfangreiche Fälle erfolgreich abwickeln können.

Mietrecht

05.10.2018

Nach dem neuesten Urteil des BGH vom 22.08.2018 dürfte nun endgültig feststehen, dass Mieter zur Renovierung bei Auszug nicht verpflichtet sind, wenn sie in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind. Entsprechende Klauseln sind unwirksam, auch bei Absprachen mit den Vormietern.

Arbeitsrecht

20.11.2018

Bundesarbeitsgericht stärkt Ansprüche auf den Mindestlohn.

Urteil vom 18.09.2018. "Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen" sind unwirksam.

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